zuständig für die Ortschaften: Rheinbach, Peppenhoven und Ramershoven

 

Schornsteinfegermeister

Thorsten Kowalik

Gebäudeenergieberater  (HWK)
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Brandschutzbeauftragter TÜV Rheinland

Verkauf, Montage und Wartung von Rauch - Co- Warnmelder
Erstellen von Energieausweisen & Gewerbe (Nichtwohngebäude)
Gebrauchsfähigkeitsprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen nach DIN 18869

Gashausschau DVGW-TRGI 2018
Effizienz Check

Telefon 02256-9590173

Mobil 0152-02187558


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Energieausweis Wohnbau

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Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis

Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular